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10.01.12 |  21:07Uhr
Von: Florian Lehmann

Ausführungsbestimmungen für die Promotionsordnung


Die Geschäftsführung des Ressorts für Forschung und Lehre (Dekanat) hat uns heute mitgeteilt, dass die am 15.12.2011 im Fachbereichsrat beschlossene und am 01.01.2012 in Kraft getretenden Ausführungsbestimmungen vom Wissenschaftlichen Vorstand, Herrn Univ.-Prof. Dr. Dr. Urban, zurückgenommen wurden.


Die Ausführungsbestimmungen gelten somit nicht und werden dementsprechend beim nächsten Promotionstermin auch nicht angewandt.




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